08.12.2011

Urteilsschlappe für CWS-Boco

Laut Mitteilung des Verbandes Deutscher Papierfabriken, Bonn, darf CWS-Boco Deutschland nach einem jetzt im Rahmen eines Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe rechtskräftig gewordenen Urteil des Landgerichts Mannheim nicht mehr mit falschen und irreführenden Aussagen für ihr Stoffhandtuch-System CWS BestCotton und gegen Handtücher aus Papier werben. Nachdem CWS-Boco eine beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingereichte Berufung zurückgezogen hat, wurde ein entsprechendes Urteil aus Mannheim rechtskräftig, das der CWS-Boco unter anderem folgende Behauptungen als falsch und irreführend untersagt: Das CWS-Stoffhandtuch trockne 43 Prozent schneller als Papierhandtücher. Papierhandtücher seien de facto teurer als Stoffhandtücher. Umfangreiche Labortests hätten gezeigt, dass CWS BestCotton einen besseren Hygieneschutz als Papierhandtüchern biete.

Im Rahmen des Berufungsverfahrens hat sich CWS-Boco außerdem in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, unter anderem folgende Äußerungen zu unterlassen: Eine CWS-Stoffhandtuchrolle ersetze rund 40.000 Papierhandtücher. Bei einer Handtrocknung würden im Schnitt drei bis vier Papierhandtücher benötigt. CWS-Stoffhandtücher seien bis zu vier Mal saugstärker als Papierhandtücher.
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