17.06.2013
Tarifparteien vereinbaren neuen Mindestlohn für Wäschereien im Objektkundengeschäft
Die zuständigen Tarifparteien für die Textilpflegebranche haben für Wäschereien mit Objektkundengeschäft eine neue Vereinbarung für einen Mindestlohn unterschrieben. Der Mindestlohn beträgt 7,50 Euro in den neuen Bundesländern und 8,25 Euro in Westdeutschland und soll bis 2016 in zwei Stufen auf einheitlich 8,75 Euro in Ost und West steigen. Er wird frühestens ab September 2013 gelten.
Der neue Mindestlohn betrifft insgesamt cirka 34.000 Beschäftigte. Zeitgleich wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein gemeinsamer Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt. Tarifpartner sind die Tarifpolitische Arbeitsgemeinschaft Textilreinigung (Tatex) im Deutschen Textilreinigungs-Verband (DTV), der Industrieverband Textil Service (Intex) und die IG Metall.
Die bisher gültige Vereinbarung, die zum 31. März 2013 auslief, sah einen Mindestlohn von 7,00 Euro in den neuen Bundesländern und 8,00 Euro in Westdeutschland vor. Von der neuen Regelung werden nach Auskunft der Tarifparteien insbesondere Frauen profitieren, denn 80 Prozent der Beschäftigten in der Branche sind weiblich.
Parallel wird nach Auskunft des DTV die Tatex mit ihrem Tarifpartner, der DHV - Die Berufsgewerkschaft, einen gleichlautenden Mindestlohntarifvertrag abschließen.
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