30.01.2014

Tarifvertrag-Mindestlohn gilt voraussichtlich ab 1. Februar 2014

Am 31. Januar 2014 wird, so beabsichtigt es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Bundesgesetzblatt der Tarifvertrag-Mindestlohn für Wäschereien im Objektgeschäft veröffentlicht. Somit wird er unter der vorgenannten Voraussetzung am 1. Februar 2014 in Kraft treten. Der Tarifvertrag-Mindestlohn gilt für die Betriebe, die mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes mit dem Objektkundengeschäft machen.

Der Tarifvertrag-Mindestlohn beträgt ab 1. Februar 2014 in den neuen Bundesländern und Berlin 7,50 Euro brutto Stundenlohn, 8,25 Euro brutto sind es in den alten Bundesländern. Er ist für alle Mitarbeiter der betroffenen Betriebe maßgeblich, ausgenommen sind Auszubildende. Der Tarifvertrag-Mindestlohn wurde Mitte letzten Jahres von den Tarifparteien Intex, Tatex und IG-Metall vereinbart.

Nicht betroffen vom Tarifvertrag-Mindestlohn sind Chemische Reinigungen und Betriebe, die weniger als 50 Prozent ihres Umsatzes aus dem Waschen von Textilien im Objektkundengeschäft erzielen. Für sie wird später ein Mindestlohn Bedeutung gewinnen: Am 1. Januar 2015 tritt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro in Kraft, wenn im Bundestag das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Dieser gesetzliche Mindestlohn wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD fixiert.
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