03.02.2014
Mindestlohntarifvertrag für Wäschereidienstleistungen seit 1. Februar 2014 allgemeinverbindlich
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Bundesgesetzblatt die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) für den Mindestlohntarifvertrag für Wäschereidienstleistungen bekannt gemacht. Damit ist der Mindestlohntarifvertrag seit 1. Februar 2014 in Kraft. Die beiden Arbeitgeberverbände Intex und DTV begrüßten die Allgemeinverbindlichkeit. "Die erneute Bestätigung unseres Branchenmindestlohns durch das BMAS unterstützt uns bei der Bekämpfung eines Preiswettbewerbs zu Lasten des Einkommens der Beschäftigten""
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