11.04.2014

TBZ-Workshop am 24. Mai: Neue Anforderungen bei der Annahmestellen- und Provisionsabrechnung

Für die Annahmestellen- und Provisionsabrechnung gelten aufgrund von Änderungen bei den §14 und 14a UStG neue Anforderungen. Deshalb kann es passieren, dass die bisherige Form und Vorgehensweise für die Annahmestellen- und Provisionsabrechnung steuerlich nicht mehr anerkannt wird. Insbesondere droht die Aberkennung des Vorsteuerabzuges, was bei einer späteren Betriebsprfung erhebliche Nachzahlungen zur Folge haben kann.

Viele Textilreiniger sind ber diese Änderungen noch nicht ausreichend informiert und haben ihr Verfahren noch nicht umgestellt. Deshalb bietet das Textilreiniger-Bildungszentrum Münsterland (TBZ) am 24. Mai 2014 in Rheine einen Sonderworkshop an. Die Referenten werden die Sachlage erläutern und die neuen zwingenden Anforderungen an eine Annahmestellen- und Provisionsabrechnung vorstellen. Außerdem präsentieren sie praxisnah alternative Lösungsvorschläge. Ebenfalls wird auf die buchhaltungstechnischen Änderungen sowie auf Anpassungen in der Kassenbuchfhrung hingewiesen.

Mehr Infos unter www.tbz-rheine.de
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