01.01.2024

Brandschäden in der Branche - Strategien zur Vorbeugung und Absicherung

WRP: Brände in den Unternehmen der Branche passieren leider immer wieder. Jüngst hatte eine Feuerkatastrophe in einem Betrieb in Baden-Württemberg aufgrund des Ausmaßes und der Schäden für Schlagzeilen gesorgt. Haben Brände beziehungsweise Brandschäden zugenommen ?

Katharina Meyersrenken: Es ist richtig, dass wir in den letzten zwei Jahren in dieser Branche eine Situation mit häufigeren Brandschäden feststellen. Das lässt sich aber genauso in anderen Segmenten wie in Bäckereien oder in der Galvanik beobachten. Und wenn wir auf die letzten 20 Jahre zurückschauen, sehen wir immer wieder Phasen mit steigenden Brandschäden. Beispielsweise hatten wir im Jahr 2007 in dieser Branche auch Ereignisse mit großen Schäden in zweistelliger Millionenhöhe. Brandschäden haben insgesamt in der öffentlichen Wahrnehmung zugenommen – auch in Größe und im Ausmaß.

WRP: Hat sich heute das Brandrisiko in den Betrieben der Branche erhöht ?

Katharina Meyersrenken: Wir können nicht sagen, dass das Brandrisiko größer geworden ist. Eher haben sich die Betriebe beim Thema Brandschutz sukzessive – wenn wir auf die letzten 10, 20 Jahre schauen – immer besser aufgestellt. Der Brandschutz ist in dieser Zeit deutlich mehr in den Fokus gerückt. Wenn es um den technischen Brandschutz in den Betrieben geht, sind heute häufig Finisher und Trockner zum Beispiel mit Sprinkleranlagen als so genannter Objektschutz ausgestattet. Großbrände durch die Entzündung von Wäsche in Trocknungseinrichtungen entstehen daher seltener. Ein Thema bleibt die generelle Gefahr der Wäscheselbstentzündung nach dem Wasch- und Trocknungsvorgang. Aber auch diesbezüglich haben die Betriebe eine große Sensibilität entwickelt.

Dementsprechend konsequent verfolgen viele Betriebe ihre Aufgabe, allen Auflagen, Regeln und Anforderungen im Rahmen des Brandschutzes immer gerecht zu werden und dies auch allen Mitarbeitern zu vermitteln mit der notwendigen, fachlichen Qualifikation. Das stellt eine große Herausforderung für die Betriebe dar. Heute vielleicht umso mehr, wenn in den Betrieben sprachliche Barrieren existieren und häufig zu wenig Personal vorhanden ist. Trotzdem müssen alle Mitarbeiter beim Thema Brandschutz sensibilisiert werden. Dies erfordert enorme Anstrengungen im Bereich der fachlichen Qualifikation bestimmter Mitarbeitergruppen als auch an die organisatorischen Abläufe innerhalb der Betriebe, die eine ganz wesentliche Rolle spielen. Hierbei denken wir zum Beispiel an die Vermeidung der Anlagerung brennbarer Sachen an Außenwänden von Gebäuden, an das Freihalten von Batterieladestationen im Umkreis von mindestens 2,5 m von brennbaren Sachen, an die Einweisung von Fremdfirmen, Schweißerlaubnisscheine, das Verbot des Verkeilens von Brandschutztüren und vieles mehr.

WRP: Wenn es um die Ursachenermittlung bei Wäschereibränden geht: Lassen sich hier bestimmte Auslöser oder Muster feststellen ?

Katharina Meyersrenken: Es ist bei der Schadensursachenermittlung ausgesprochen schwierig, mit 100-prozentiger Sicherheit den eindeutigen Auslöser für den Brand zu benennen. Aber wenn es um allgemeine Risiken geht, stehen häufig technische Defekte, zum Beispiel im Bereich elektrischer Anlagen und sonstigen Einrichtungen, im Raum. Grundsätzlich ist dies ein sehr sensibles Thema. Wenn der Versicherer Schadensersatz leisten muss, überprüft er heute sehr genau, ob gesetzliche Anforderungen an den Brandschutz oder behördliche Auflagen erfüllt und seine Vorgaben – zum Beispiel die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Licht- und Kraftanlagen – sowie die Obliegenheiten des Vertrages ordnungsgemäß eingehalten wurden.

Gerade in jüngster Zeit müssen wir leider auch feststellen, dass bei einigen Brandschäden eine mögliche Brandstiftung eine Rolle spielte. Das gab es aber genauso schon vor zehn Jahren. Und nach wie vor gibt es Brände, die wahrscheinlich durch eine Selbstentzündung von Wäsche verursacht wurden.

WRP: Wann entstehen diese Brände in den Betrieben ?

Katharina Meyersrenken: Die meisten Brände entstehen nicht im laufenden Tagesbetrieb. Es kann natürlich passieren, dass in einer Tagesschicht beispielsweise unter einer Wäschemangel ein Problem entsteht. Dann zeigt sich durchaus die Schlagkraft der Mitarbeiter vor Ort, wenn sie einen erfolgreichen Löschangriff vornehmen.

Feuer brechen häufig in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden aus. Hier ist auch immer die Frage wichtig, was als Ursache benannt werden kann. Zum Beispiel hat die Selbstentzündung von Wäsche ein Zeitfenster. Noch Stunden nach der Bearbeitung kann dies passieren. Deshalb ist die Schulung der Mitarbeiter so entscheidend.

Christian Duesmann: Gerade bei Schäden, die außerhalb der Betriebszeit entstehen, ist ein schnelles Eingreifen und das Verhindern von Großschäden nur möglich, wenn diese Ereignisse frühzeitig in der Entstehungsphase entdeckt und am besten gleich gelöscht werden können. Stichworte hier sind Brandmeldeanlagen mit Meldung an ständig besetzte externe Stellen, die sofort die Feuerwehr alarmieren und Objekt- oder flächendeckende Löschanlagen. Wir hatten gerade zu Beginn des Jahres 2023 einen solchen Brand, der außerhalb der Betriebszeit entstand, aber keine Schlagzeilen machte, da er schnell entdeckt und gelöscht werden konnte.

WRP: Was können Betriebe unternehmen, um das Risiko für einen Brand zu minimieren beziehungsweise hier vorzubeugen ?

Katharina Meyersrenken: Brandschutz ist grundsätzlich ein sehr individuelles Thema. Deshalb sollte jeder Betrieb regelmäßig begangen werden. Bei großen Betrieben erfolgt das üblicherweise nicht nur durch uns als Makler, sondern zusammen mit dem jeweils führenden Versicherer und gegebenenfalls deren Risk-Ingenieuren. Sie besichtigen die Betriebe und geben unmittelbar im Anschluss Brandschutzempfehlungen. Bei Firmen mit Versicherungssummen unter 10 Millionen Euro ist das leider nicht die Regel. Aber auch hier bringen wir uns als Spezial­makler mit unserem Fachwissen bestmöglich zum Schutz der Unternehmen ein.

Diese Begehungen von den Versicherern finden auch nicht jedes Jahr statt. Grundsätzlich ist es deshalb für alle Betriebe – ob groß oder klein – wichtig, den Brandschutz mit seinen baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen immer aufrecht zu erhalten. Die Betriebe sollten beispielsweise sehr auf die Wartungsintervalle für Brandschutzeinrichtungen achten. Genauso ist immer ein Blick im Betrieb für Unzulänglichkeiten wie zum Beispiel offene und fest verkeilte Brandschutztüren, die so natürlich keine Schutzfunktion mehr besitzen, elementar. Wenn so etwas unterlaufen wird, reagieren Versicherer sehr empfindlich und werden versuchen, im Schadensfall eine sehr hohe Mitschuld des Betriebes geltend zu machen und ihre Schadenersatzleistungen zu kürzen.

Genauso müssen immer Ordnung und Sauberkeit sichergestellt werden. Wir hatten im letzten Jahr einen Brand, der in einem Abfalleimer entstanden ist. Heißt: das Rauchverbot in den Betrieben muss natürlich streng eingehalten und überwacht werden.

Christian Duesmann: Eine weitere Empfehlung ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – kurz DGUV – hinsichtlich der regelmäßigen Überprüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Anlagen nachweisbar erfüllt sind. Die Erfüllung dieser gesetzlichen oder auch von behördlichen Sicherheitsvorschriften – die eigentlich auf den Personenschutz ausgerichtet sind – setzen die Versicherer für eine abzugsfreie Entschädigung voraus. Hintergrund ist, dass über 30 Prozent aller Schäden mit schadhaften elektrischen Anlagen in Zusammenhang gebracht werden.

Ergänzend dazu verlangen die Industrieversicherer für Betriebe zum Beispiel ab 5 oder 10 Millionen Euro Inhaltsversicherungssumme eine Elektrorevision, die den Sachwerteschutz im Vordergrund hat. Diese ist nicht so aufwändig wie DGUV-Prüfungen, aber als vertragliche Obliegenheit unbedingt von speziell qualifizierten Fachunternehmen durchzuführen, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Anschließend müssen festgestellte Mängel fristgerecht abgestellt werden.

Vorhandene Brandschutzeinrichtungen sollten in ein Wartungskonzept integriert sein. Wenn im Brandschutzkonzept Brandabschnitte oder Trennungen vorgesehen sind, erwartet der Versicherer, dass diese auch ihre Funktionen erfüllen können und diese nicht durch bauliche Maßnahmen verändert oder fehlerhaftes Verhalten außer Betrieb gesetzt werden – Stichwort Unterkeilen von Brandschutztüren.
Das und vieles mehr gilt es im Blick zu behalten. Bei Betrieben ab 5.000 Quadratmeter Betriebsfläche muss je nach Bundesland oder Brandschutzkonzept ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden, der die Geschäftsleitung bei der Kontrolle und Einhaltung der Brandschutzauflagen unterstützen soll. Schließlich ist ein Brandschutzkonzept nur wirksam, wenn es mit Leben erfüllt wird.

Katarina Meyersrenken: Wenn es um die Vorsorge geht, muss man zum Beispiel darauf achten, dass brennbare Gegenstände wie Wäsche, Paletten etc. – wenn sie außen gelagert werden – für potentielle Brandstifter nicht leicht zu erreichen sind. Das gilt besonders außerhalb der Geschäftszeiten.

Genauso wichtig ist es aus unserer Sicht, Wäsche nicht in großen Lagern – also an einem Ort – zu konzentrieren. Kommt es zu einem Brand, wird sonst das komplette Wäschelager vernichtet. Die Wäsche wird zwar ersetzt, aber die Wiederbeschaffung kann bei einem so großen Bestellvolumen länger dauern. Um hier eine Risikostreuung vorzunehmen, sollte die Wäsche auf mehrere Lager oder Brandabschnitte verteilt werden. Im Schadensfall ist dann gewährleistet, dass der Betrieb nicht in eine Situation kommt, in der er ganz ohne Wäsche dasteht.

Und es sollten für den Katastrophenfall im Vorfeld Kooperationsvereinbarungen mit Kollegen- beziehungsweise Partnerbetrieben in der Region geschlossen werden. Dann hat man auch im Schadensfall Unterstützung und bleibt weiter liefer- und leistungsfähig.

WRP: Was empfehlen sie ihren Kunden mit Blick auf den Brandschutz, wenn es um neue Technik für den Betrieb geht ?

Katharina Meyersrenken: Wenn zum Beispiel ein Trockner ausgetauscht wird und dieser hatte bisher keine Sprinkleranlage integriert, dann sollte der neue Trockner mit dieser Ausstattung bestellt werden. Genauso empfehlenswert ist es, seinen Betrieb heute mit einer modernen Brandmeldeanlage auszustatten, die vom Verband der Schadenversicherer VdS anerkannt ist und über eine erhöhte Zuverlässigkeit verfügt.

Solche Anlagen verfügen über eine Zwei­linien-Abhängigkeit, das heißt, dass ein Feueralarm erst dann weiter gemeldet wird, wenn mehrere Brandmelder in einem Bereich den Brand feststellen. Dies soll Fehlalarmen vorbeugen, die angesichts von Dampfwolken in Betrieben durchaus vorkommen aber eben auch vermieden werden können. Der Einbau von Brandmeldeanlagen führt einerseits zu Rabatten bei der Tarifierung der Feuerprämien, wird aber auch mehr und mehr zur Voraussetzung dafür, dass sich Versicherer überhaupt mit der Versicherung von industriellen Wäschereien befassen.

WRP: Was müssen Betriebe beachten, wenn Wartungs- oder Reinigungsarbeiten von externen Dienstleistern durchgeführt werden ?

Katharina Meyersrenken: Wenn ein externer Dienstleister in den Betrieb geholt wird, muss es selbstverständlich sein, dass seine Mitarbeiter eingewiesen werden. Nicht nur hinsichtlich der Brandschutzeinrichtungen, sondern auch auf die spezifischen Bedingungen in Wäschereien mit Staub, Flusen etc. muss hingewiesen werden. Wir empfehlen sehr, diese Einweisung sehr gründlich vorzunehmen und sich zudem den Versicherungsschutz dieses Dienstleisters vorzeigen zu lassen. Im Falle von vorgesehenen Heißarbeiten wie Trennschleifen, Löten, Schweißen müssen so genannte Erlaubnisscheine für Heißarbeiten vor Beginn der Arbeiten ausgefüllt und unterschrieben werden – egal, ob diese Arbeit durch eigenes oder Fremdpersonal erfolgen soll. Verursacht eine externe Firma mutmaßlich einen Brandschaden, wird der Versicherer prüfen, inwieweit er hier einen Regress vornehmen kann, nachdem er den Schaden zunächst aufgrund des Versicherungsvertrages der Wäscherei reguliert hat.

Bedenken sollten Betriebe heute auch, dass Fachfirmen – zum Beispiel für die Wartung oder Überprüfung der elektrischen Lichtanlagen – lange Wartezeiten haben. Das heißt, man muss schon frühzeitig diese Termine planen, um im Anforderungsprofil des Versicherers zu bleiben und die vorgeschriebenen Intervalle für Wartungen und Kontrollen einzuhalten. Sollten vorgegebene Fristen nicht eingehalten werden können und Brandschutz­einrichtungen zum Beispiel längere Zeit nicht voll funktionstüchtig sein, muss der Versicherer darüber informiert sein. Dann sollte mit dem Versicherer geklärt werden, wie das Unternehmen trotz dieses Mangels weiter geschützt werden und der Versicherungsschutz uneingeschränkt fortbestehen kann.

WRP: Was bedeuten häufigere Brände beziehungsweise Brandschäden in den Betrieben für ihr Geschäft als Versicherungsmakler ?

Christian Duesmann: Die Versicherer werden vorsichtiger und agieren zurückhaltender als früher. Im Industriegeschäft sind Jahresverträge die Regel, so dass die Versicherer jährlich ihre Entscheidungen darüber, ob sie sich mit Wäschereien befassen möchten, bis zu welchen Versicherungssummen, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Konditionen sie versichern möchten, neu entscheiden können. Dieses Marktverhalten beobachten wir für unsere Kunden genau und haben dafür einen guten Überblick über den Versicherungsmarkt.

Aufgrund langjährig guter Beziehungen zu Versicherern und deren Entscheidungsträgern kennen wir deren Herangehensweise und was ihnen wichtig ist, um Versicherungsschutz zu bieten und können unsere Kunden dahingehend beraten und den passenden Versicherungsschutz vermitteln. Hier haben wir auch spezielle Zielgruppenkonzepte ausgearbeitet und zwar sowohl für gewerbliche als auch industrielle Betriebe.

Hinzu kommt, dass gerade das industrielle Geschäft sehr stark vom Rückversicherungsmarkt bestimmt wird. Bei den Rückversicherern kaufen die Erstversicherer ihren Rückversicherungsschutz ein und dieser wird zunehmend teurer. Dadurch werden auch die Preise der Erstversicherer, also unserer Ansprechpartner für den Versicherungsschutz, höher und Rabatte oder Zeichnungskapazitäten zurückgefahren.

Die Betriebe können darauf mit einem optimierten Brandschutz reagieren, der sich wiederum vorteilhaft auf die Versicherungskosten auswirkt. In einer guten Position sind Firmen, die Investitionen in einen hohen Brandschutz schon getätigt haben. Für Betriebe, die hier noch Nachholbedarf haben, ist es ratsam, weiter an den Brandschutzmaßnahmen zu arbeiten. Denn das wird in nächster Zeit sicherlich ausschlaggebend sein für den Versicherungsschutz, für die Verfügbarkeit von Kapazitäten sowie für die Preise.

Wie schon einmal erwähnt unterscheiden die Versicherer zwischen Gewerbegeschäft bis 5 oder 10 Millionen Euro Inhaltsversicherungssumme und dem darüber liegenden Industriegeschäft. Die Anforderungen an den Brandschutz steigen mit der Größe der Betriebe und die Deckungskonzepte sind auch unterschiedlich. In unseren Beratungen mit Neukunden und genauso in den Jahresgesprächen mit unseren Bestandskunden sind deshalb der erforderliche und der gelebte Brandschutz zentrale Themen.

WRP: Gibt es weitere Themen/Bereiche, auf die Versicherer heute besonders fokussiert sind ?

Katharina Meyersrenken: Sicherlich steht für Versicherer immer das gesamte Brandschutzkonzept im Fokus. Aber wir stellen schon fest, dass heute den verarbeiteten Materialien in den Betrieben eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wenn das Dach oder die Außenfassade mit einer brennbaren Isolierung ausgestattet ist, ist heute ein Versicherer im Industriesegment nicht mehr bereit, hohe Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Hier rechnet er immer mit einem Totalschaden, wenn sich ein Feuer deshalb weiter ausbreiten kann und der ganze Betrieb betroffen ist.

Ähnliches gilt für Photovoltaikanlagen, die auf vielen Industriegebäuden aller Branchen zunehmend errichtet und bei Neubauten oftmals sogar gefordert werden. Werden diese auf Dächern mit brennbarer Isolierung in der Dachhaut errichtet, stellen sich mehr und mehr Gesellschaften beim Versicherungsschutz quer. Wir haben unseren Kunden Informationsmaterialien und aktuelle Vds-Richtlinien zu dem Thema zur Verfügung gestellt und raten stets, uns und den Versicherer schon vor der Planung, Beauftragung, Installation von PV-Anlagen einzubinden, um späteren Schwierigkeiten rechtzeitig, lösungsorientiert vorzubeugen.

WRP: Wer kümmert sich in den Betrieben um den Brandschutz ?

Katharina Meyersrenken: Das kommt auf die Größe des Betriebes an. Bei Unternehmen mit einer Nutzfläche ab 5.000 m² ist der Brandschutz oft schon im Brandschutzkonzept geregelt. Ein entsprechend qualifizierter Brandschutzbeauftragter ist dafür verantwortlich, Einrichtungen zu kontrollieren, zu prüfen und auf die Einhaltung des organisatorischen Brandschutzes zu achten. In kleineren Betrieben wird meistens ein Mitarbeiter ausgewählt, der sich dieser Aufgabe mit entsprechenden Schulungen annimmt.

WRP: Hat der Brandschutz gleichermaßen Gewicht in großen und in kleineren Betrieben ?

Katharina Meyersrenken: Die großen Wäschereibetriebe sind schon sehr gut aufgestellt. Das liegt unter anderem daran, dass Behörden hier sehr auf die Einhaltung des Brandschutzes achten. Und die Versicherer machen regelmäßig Begehungen. Bei den kleineren Betrieben besteht sicher noch mehr Handlungsbedarf.

WRP: Müssen kleinere Betriebe deswegen eigenverantwortlicher beim Thema Brandschutz sein ?

Christian Duesmann: Wir betreuen Kunden mit Versicherungssummen von wenigen hunderttausend bis hin zu mehreren Millionen Euro. In diesen Verhältnissen ist natürlich die Brandgefahr, das Brandszenario unterschiedlich. Bei kleinen Betrieben ist der hohe Brandschutz auch versicherungstechnisch nicht so stark gefordert. Aber die behördlichen Auflagen sind überall ähnlich, das gilt besonders für die DGUV mit ihrem diesbezüglichen Vorschriften- und Regelwerk.

Dementsprechend sind wir bei kleineren Betrieben oft noch viel tiefer im Gespräch. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Kunden mit unseren Erfahrungen dabei zu unterstützen, Brandschäden möglichst zu vermeiden bzw. zu verringern. Wenn wir über Katastrophenschäden sprechen, dann geht der Blick automatisch auf die großen Schadenssummen. Wenn aber eine kleine Textilreinigung mit 200.000 Euro Versicherungssumme einen Wäschebrand erleidet und der Betrieb nicht mehr arbeiten kann, ist es für diese Firma die gleiche Katastrophe wie für das große Unternehmen. Beides möchten wir mit unserem Service vermeiden.

Katharina Meyersrenken: Es geht in letzter Konsequenz um die Existenzabsicherung für den kleineren und genauso den großen Betrieb. Unsere Aufgabe ist es, ihre versicherbaren Risiken auf den Versicherer zu übertragen. Wenn die gesetzlichen Anforderungen und behördlichen Auflagen erfüllt werden, stehen diese Betriebe auf einer guten vertraglichen Ebene, auf der das Leistungsversprechen des Versicherers im Ernstfall eingefordert werden kann.

WRP: Wenn Sie auf die Branche als Ganzes schauen: Sind die Betriebe passend versichert ?

Christian Duesmann: Der allergrößte Teil der Betriebe in der Branche wird versichert sein. Ob der Versicherungsschutz passt oder nicht, stellt sich für Viele oftmals erst im Schadenfall heraus – und das ist manchmal (zu) spät. Wir sagen immer: Schadentag ist Stichtag: Da ist alles, wie es ist! Da muss der Versicherungsschutz passen. Wir ermitteln dafür den Versicherungsbedarf und die Wünsche unserer Kunden immer zu Beginn einer Zusammenarbeit und setzen dies auch während der gesamten Vertragslaufzeit fort.

Neben Feuerversicherungen, über die wir jetzt viel gesprochen haben, bieten wir auch All-Risk-Konzepte und Spezialprodukte mit Sonderklauseln zu vielen anderen Versicherungssparten. Die Vorzüge unserer Textilreinigerpolice sind den meisten Reinigunsbetrieben und Wäschereien ja bestens bekannt.

Uns fällt bei der Akquise natürlich des öfteren auf, dass der vorhandene Versicherungsschutz Lücken hat. Das kann viele Ursachen und Gründe haben.

Wir respektieren und schätzen unsere Mitbewerber; es gibt aber Unterschiede bei den Rechtsstellungen: Ausschließlichkeitsvermittler können in der Regel nur für eine Gesellschaft vermitteln und deren Produkte anbieten. Der Schwerpunkt von Bankbetreuern ist das Bankengeschäft. Versicherungsmakler sind unabhängig, arbeiten mit vielen Versicherern am Markt zusammen und stehen auch im Schadenfall im Lager des Kunden, um dessen Interessen zu vertreten. Das macht einen Unterschied. Am Ende kommt es aber immer auf die handelnden Personen, deren Kompetenz, Vertrauenswürdigkeit und Einsatz an.

Wir bieten ein Know-how und eine Mannschaft, die sich durch jahrzehntelange Erfahrungen in der Branche auszeichnet. Bei einer guten Beratung werden richtig verstanden im besten Sinne keine ‚Versicherungen verkauft‘, sondern Risiken und Möglichkeiten zur Risikovermeidung oder Übertragung auf Versicherungen aufgezeigt. Welchen Versicherungsschutz der Kunde aus unseren Angeboten im Einzelnen dann wählt, bleibt seine Entscheidung.

WRP: Wie blicken Sie auf 2024, das gerade gestartet ist ?

Katharina Meyersrenken: Sicherlich sind die jüngsten Brände in der Branche auch für uns Anlass, uns selber zu hinterfragen. Wie können wir unsere Kunden noch weiter unterstützen über das Maß hinaus, das wir bisher geleistet haben ?

Wir werden in diesem Jahr auch einen größeren Schwerpunkt auf die Verhandlungen mit dem Versicherer legen müssen. Weil wir registrieren, wie sich der Versicherungsmarkt insgesamt verändert hat. Das hat nicht nur mit den großen Brandschäden zu tun. Auch die häufigeren Sturm/Hagel und Elementarschäden haben zu großen Schadensszenarien geführt, durch die Kunden und somit auch Versicherer sehr getroffen wurden.

Die Bereitschaft der Rückversicherer hohe Risiken beziehungsweise Versicherungssummen bereitzustellen ist gesunken – das haben wir bereits berichtet. Hier werden sicher viele Gespräche notwendig werden, um zu prüfen, wie wir auch in Zukunft unseren Kunden das bestmögliche Konzept mit den notwendigen Kapazitäten und Preisen an die Hand geben können.

Wenn wir heute mit Versicherungsmaklern sprechen, hat sich die Situation nicht nur im Wäschereisegment verschärft. Das trifft genauso auf andere Fachrichtungen zu. Auch im Bäckereihandwerk sind ähnliche Probleme zu beobachten. Nehmen wir noch einmal das Risiko mit brennbaren Isolierungen im Dach oder an der Außenfassade auf: Wir würden uns wünschen, dass dieses Problem auch zum Beispiel bei Behörden mitgedacht wird, die Baugenehmigungen erteilen. Wenn jetzt immer mehr Photovoltaikanlagen gefordert werden und Vorschriften sagen, dass diese Anlagen bei Neubauten auf dem Dach installiert werden müssen, dann sollte auch eindeutig geklärt sein, welche Isolierungen verbaut werden können und welche nicht. Für eine nicht brennbare Isolierung muss der Bauherr mehr Geld ausgeben. Wenn er hier sparen möchte, müssen ihm aber genauso die Konsequenzen in der Langzeitperspektive bewusst sein.

Christian Duesmann: Die Aussicht ist daher zwar ernst, aber nicht hoffnungslos. Wir machen unsere Arbeit sehr gerne und stellen uns den Aufgaben genauso wie in den letzten Jahren auch. Auf lange Zeit betrachtet ist das Risiko kaum gestiegen, aber das Verhalten der Versicherer hat sich geändert. Deshalb denken wir, dass wir mit unserer Spezialisierung auf diese Branche auch in Zukunft für unsere Kunden beste Vorteile erbringen können: Weil wir Risiken in Details kennen und bei deren Absicherung lösungsorientiert unterstützen können.
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Foto/Grafik: Versteegen
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Katharina Meyersrenken – zur Person Katharina Meyersrenken ist Sprecherin des Vorstandes der Versteegen Assekuranz - Versicherungsmakler AG in Bonn. Nach Abschluss der Studiengänge Diplom-Ingenieur Fachrichtung Versorgungstechnik und anschließendem Studium Versicherungsingenieurwesen ist sie seit 1995 bei der Versteegen Assekuranz - Versicherungsmakler AG tätig. Katharina Meyersrenken ist verheiratet und hat zwei Kinder.
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Foto/Grafik: Versteegen
Christian Duesmann – Zur Person Christian Duesmann ist seit 2018 bei Versteegen und seit 1. März 2022 Mitglied im Vorstand der Versteegen Assekuranz-Versicherungsmakler München AG. Nach Ausbildung zum Versicherungskaufmann und Weiterbildung zum Versicherungsfachwirt in Düsseldorf wechselte er 1993 zur Württembergischen Versicherung nach Leipzig. Dort war Duesmann 23 Jahre in unterschiedlichen Funktionen tätig, zuletzt als leitender Direktionsbevollmächtigter im Underwriting für das Industriegeschäft. Seit 2018 betreut er für Versteegen Baden-Württemberg und Bayern.
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Versteegen Bonn Katharina Meyersrenken
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Versteegen Bonn Carmen Philippi
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Versteegen Bonn Thomas Schrank
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Versteegen Bonn Kadir Temel (l.)
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Versteegen München Christian Duesmann (l.) und Thomas Murr
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Versteegen Münster Mark Sperlbaum
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Versteegen Zeuthen Sven- Harty Krüger, Bettine Weißbach, Stephan Brandenburger-Hirt (v.l.)
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Securat Ratingen (Versteegen-Gruppe) Markus Rüttges
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