05.04.2018

Oeko-Tex-Neuregelungen in Kraft getreten

Nach dreimonatiger Übergangsfrist sind zum ersten April 2018 die neuen Regelungen der Oeko-Tex-Gemeinschaft in Kraft getreten. Unter anderem müssen Textilien aus Bio-Baumwolle oder mit Bio-Baumwollanteilen nun eine zusätzliche Laborprüfung auf gentechnisch veränderte Organismen durchlaufen, sofern das antragstellende Unternehmen seine Artikel auf dem Standard-100-Zertifikat mit entsprechenden Qualitätsbezeichnungen wie Bio" oder biologisch"" ausloben möchte. Auch die Mindestanforderungen und Kriterien für die Vergabe des Made in Green-by-Oeko-Tex-Produktlabels wurden überarbeitet.
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