25.04.2019
Neue PSA-Verordnung in Kraft
Seit dem 21. April 2019 müssen Hersteller, Importeure und Händler die neuen Regelungen zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) umsetzen. Sie definiert für Hersteller, Importeure und Händler unter anderem neue Anforderungen für das Inverkehrbringen von PSA.
Das Europäische Parlament beschloss vor drei Jahren überarbeitete Bestimmungen zur persönlichen Schutzausrüstungen und die Aufhebung der veralteten Richtlinie 89/686/EWG. Jetzt endete die Übergangsfrist.
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