01.07.2020
Änderung der Mehrwertsteuersätze ab 1. Juli 2020
Der Bundestag hat am vergangenen Montag den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Damit ist unter anderem ab 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze in Kraft. Der Steuersatz sinkt in diesem Zeitraum von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Für alle Betriebe gilt, dass die neuen Mehrwertsteuersätze in den Kassensystemen und den Rechnungsprogrammen ect. angepasst sein müssen.
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