27.07.2020

TSE-Kassen: Bundesländer verlängern Frist

Eine Reihe von Bundesländern werden die Übergangsfrist für die Umrüstung von Registrierkassen mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) über Ende September 2020 verlängern. Sie haben jetzt einen Zeitraum bis 31. März 2021 angekündigt. In einigen Ländern ist die Verlängerung der Frist an die Voraussetzung geknüpft, dass nachweislich die Umrüstung mit dem Kassenhersteller bis 30. September 2020 vereinbart ist beziehungsweise war.

Das Bundesfinanzministerium lehnt eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Umrüstung von TSE-Kassen über Ende September 2020 hinaus ab.

Folgende Bundesländer haben aktuell die Übergangsfrist verlängert: Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern.
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