17.10.2024
Geiss siegt vor Gericht
Nach jahrelangem Rechtsstreit kann die Richard Geiss GmbH jetzt einen Erfolg vor Gericht für sich verbuchen. Fast 13 Jahre lang zog sich der Fall hin. Ursache dafür war die bisher nicht klare steuerliche Regelung bei der Übernahme verunreinigter Lösemittel durch Firmen. Laut Entscheidung des Bundesfinanzhofes handelt es sich dabei nicht um einen tauschähnlichen Umsatz.
Zufrieden mit dem Urteil zeigt sich Bastian Geiss, geschäftsführender Gesellschafter bei Geiss: „Knapp 13 Jahre haben wir gekämpft und jetzt endlich vor dem höchsten deutschen Finanzgericht Recht bekommen. Das ist nicht nur für uns ein toller Erfolg, sondern für alle Entsorger und Recycler hier im Land. Das Urteil hat eine enorme Tragweite.“ Dadurch werde auch die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft einfacher.
„Übernahme gefährlicher Abfälle erstmals geregelt“
Das Urteil bringt laut dem Unternehmen Klarheit für Entsorger, Recycler und deren Kunden. Konkret bezieht sich die Entscheidung auf das Verwertungsverfahren R2. Zugleich führe dieses zu mehr Transparenz und Fairness bei der Bepreisung und Abrechnung entsprechender Dienstleistungen. „Jetzt ist die Übernahme von gefährlichen Abfällen erstmals steuerrechtlich klar und deutschlandweit einheitlich geregelt“, betont Peer Linse, kaufmännischer Geschäftsführer bei Geiss.
Geiss seit 1959 tätig
Die Richard Geiss GmbH ist in der Lösemittelrückgewinnung tätig. Aus entsprechenden Abfällen entstehen dort hochreine Destillate. Selbige finden als Lösemittel in der industriellen Oberflächenreingung, Textilreinigung, chemischen und pharmazeutischen Industrie Verwendung. Auch die Lohnentfettung bietet das Unternehmen an.
Gut 100 Mitarbeiter kümmern sich um die Aufbereitung von bis zu 50.000 Tonnen Lösemitteln pro Jahr. Das Unternehmen erblickte 1959 das Licht der Welt. Bastian Geiss führt den Betrieb heute in 3. Familiengeneration.
Energieverbrauch deutlich gesenkt
Auch in Sachen Nachhaltigkeit hat sich bei Geiss einiges getan. Durch verschiedene Maßnahmen konnte der Betrieb zuletzt seinen Energieverbrauch um ein Viertel senken.Der WRP-Newsletter: Hier kostenlos anmelden