WRP - 4/25
Lieferkettengesetz vor dem Aus
2021 wurde es beschlossen, 2023 trat es in Kraft: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Jetzt soll es wieder abgeschafft werden. Darauf haben sich die SPD und Union im Zuge ihrer Verhandlungen über die nächste deutsche Regierung verständigt. So steht es im Koalitionsvertrag der beteiligten Parteien.
Als Ersatz ist die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vorgesehen, die letztes Jahr am 25. Juli in Kraft trat. Sie orientiert sich teilweise am LkSG, soll aber „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ umgesetzt werden, so der Koalitionsvertrag. Berichtspflichten, wie sie das vorherige Lieferkettengesetz vorschrieb, entfallen ersatzlos. Dies soll v. a. den Mittelstand entlasten.
Betriebe über 1.000 Mitarbeiter erhalten Schonfrist
Die Umsetzung der CSDDD erfolgt in drei Phasen. Zuerst sind 3 Jahre nach Beschluss der CSDDD - in 2027 - Betriebe 5.000 Beschäftigen und mehr als 1,5 Milliarden Euro Netto-Jahresumsatz betroffen. Ab 2028 folgen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und über 900 Millionen Euro Netto-Jahresumsatz.
Ab 2029 gelten die Vorgaben schließlich für Firmen mit über 1.000 Arbeitskräften und einem Nettoumsatz über 450 Millionen Euro je Jahr. Bei Unternehmen außerhalb der EU gelten die Umsatzgrenzen für Erlöse, die innerhalb der Union generiert werden.
Verstöße werden nicht sanktioniert
Bis die CSDDD in Kraft tritt, sollen Verstöße gegen das alte LkSG nicht sanktioniert werden. Ausgenommen davon sind laut Koalitionsvertrag „massive Menschenrechtsverletzungen“. Für die Umsetzung der CSDDD in deutsches Recht hat eine neue Regierung bis Juli 2026 Zeit.
Ferner sollen das Energieeffizienzgesetz und das Energiedienstleistungsgesetz vereinfacht und auf das Ausmaß entsprechender EU-Regeln reduziert werden.